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Nachhaltigkeit bei der FPM Frankfurt Performance Management AG (Stand Februar 2022)

Der Vorstand der FPM AG hat ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem entwickelt, um zu gewährleisten, dass in allen Tätigkeitsbereichen Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden. Es existieren sowohl Nachhaltigkeitsleitlinien zum betrieblichen Umweltschutz als auch für das Management unserer Portfolien. Die Steuerung dieser beiden Bereiche soll im Hinblick auf das Pariser Klimaabkommen und die SDGs weiterentwickelt werden. Zugleich wurden beispielsweise Klimarisiken im Risikomanagement fest verankert. Wir verfolgen damit neben einer langfristig erfolgreichen Geschäftsentwicklung das Ziel, Werte für unsere Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter zu schaffen und gleichzeitig gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

Betriebliche Nachhaltigkeitsthemen:

Auch wenn unser Unternehmen ein „Kleines“ ist, leisten wir einen positiven Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen. Hierfür wurden die Emissionen erfasst, die unmittelbar durch unsere Tätigkeiten im Unternehmen verursacht werden. Hierzu zählen z. B. Emissionen aus dem direkten Energieverbrauch in Gebäuden (Heizung, Strom) oder aus dem Verbrauch von Materialien (Papier, Druckerpatronen, usw.). Ebenso Emissionen, die als indirekte Konsequenz der unternehmerischen Tätigkeit aus Quellen entstehen, die sich nicht direkt dem Unternehmen zuordnen lassen. Derzeit ermitteln wir diese für Flugreisen, Bahnfahrten oder Auto-/ Mietwagennutzung unserer Mitarbeiter für Dienstreisen und analysieren den CO2-Verbrauch über ein Tool des Anbieters MyClimate.org.

Dienstliche Reisestrecken FPM AG in Kilometern

Jahr 2018 2019 2020 2021
Auto 10.794 10.782 5.039 4.749
Bahn 29.200 24.500 7.100 1.200
Flugzeug 21.200 24.200 1.800 600

CO2-Abdruck in Tonnen berechnet mit myclimate.org

Jahr 2018 2019 2020 2021
Auto 3,945 3,945 1,845 1,738
Bahn 0,116 0,107 0,035 0,006
Flugzeug 6,566 7,305 0,565 0,238
Gesamt CO2 Tonnen für dienstliche Reisen 10,627 11,357 2,445 1,982

Für den Weg zum Büro nutzt die Hälfte der Mitarbeiter das Fahrrad, den ÖPNV oder kommt zu Fuß. Allen Mitarbeitern wurde eine Bahncard 50 zur Verfügung gestellt. Unsere Reiserichtlinien für Dienstreisen empfehlen die bevorzugte Nutzung von Bahn vor der Nutzung von anderen Verkehrsträgern. Innerhalb von Deutschland erfolgen keine Flüge. Bei der oben gezeigten Tabelle ist zu berücksichtigen, dass die niedrigen km-Zahlen des Jahres 2020 pandemiebedingt waren und im laufenden und den Folgejahren wieder höhere Reiseaktivitäten zu erwarten sind.

Grundsätzlich decken wir im Büro der FPM AG unseren Strombedarf seit Dezember 2020 komplett mit Ökostrom. Wir haben Regeln zur Energieeinsparung erlassen, z. B. bei der Nutzung von Licht oder Klimaanlagen. Mitarbeiter sollen bei elektronischen Geräten immer den Ruhezustand aktivieren, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlassen.

Den CO2-Abdruck durch den Verbrauch von Heizung und Strom haben wir mit dem CO2-Rechner des Bundesumweltamtes durchgeführt.

Verbrauch von Heizung, Warmwasser und Strom

Jahr 2017 2018 2019 2020 2021
Heizung Warmwasser in KWh 27.628 28.049 27.726 25.069 26.000
Strom in KWh 27.620 23.441 21.720 20.136 17.429

CO2-Abdruck in Tonnen berechnet mit CO2-Rechner des Bundesumweltamtes

Jahr 2017 2018 2019 2020 2021
Heizung Warmwasser in KWh 6,74 6,84 6,76 6,11 6,34
Strom in KWh 12,04 10,22 9,47 8,78 0,76
Gesamt CO2 Tonnen für Strom und Heizung 18,78 17,06 16,23 14,89 7,10

Eine Umstellung der Heizung auf einen Ökotarif ist derzeit aufgrund einer gemieteten Fläche und einer zentralen Heizungsversorgung für das gesamte Haus noch nicht möglich.

In den Büroräumen wurden durch den Vermieter neue Fenster eingebaut. Auch im Sommer erfolgt die Kühlung soweit möglich über den natürlichen Luftaustausch. Das Klimagerät im Serverschrank arbeitet energieeffizient.

Die Entsorgung von IT- oder anderen elektrischen Geräten erfolgt bei funktionierenden Geräten an soziale Einrichtungen und bei defekten Geräten an IT- bzw. Geräte-Aufbereiter.

Die Erhebung des Energieverbrauchs der FPM AG erfolgt mindestens einmal jährlich und bildet für uns die Grundlage für einen bewussten und umweltschonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen. Auf Basis dieser Daten werden Energieeffizienzmaßnahmen geplant und initiiert sowie Maßnahmen zur Kostensenkung umgesetzt.

Bereits seit 2006 arbeiten wir im gesamten Controlling- und Buchhaltungsbereich papierlos. Der Austausch der Daten mit dem Steuerberater, unserer Bank sowie unseren externen Revisoren und Wirtschaftsprüfern erfolgt ausschließlich digital. Im Vertrieb erfolgen alle Präsentationen oder Kundeninformationen digital. Ausnahmen werden nur für regulatorische Anforderungen oder explizite Kundenwünsche gemacht. Gleiches gilt für den Bereich Portfoliomanagement und Research, wo die Prozesse digitalisiert sind. Im Bereich Handel gibt es noch physische Aufbewahrungspflichten von Handelsunterlagen. Hier lässt sich der Papieraufwand noch nicht weiter reduzieren. Grundsätzlich sind unsere Drucker auf schwarz/weiß und beidseitigen Druck eingestellt.

Die Digitalisierung des Büros ermöglicht es uns, flexibler und produktiver zu arbeiten. Unsere Mitarbeiter verbringen weniger Zeit damit, sich durch Akten zu wühlen und können sich auf die wesentlichen Aufgaben konzentrieren. Sie benötigen weniger Platz und Materialien. Zudem wurde durch die Digitalisierung des Büros die pandemiebedingte Umstellung auf Homeoffice im Jahr 2020 schneller und einfacher ermöglicht als in einem traditionell organisierten Büro.

Allen Mitarbeitern ist es freigestellt, jederzeit aus dem Homeoffice heraus zu arbeiten. Statt zu reisen erfolgen viele Meetings per Video-Call. Diese beiden Maßnahmen bieten auch für die Zukunft viel Potenzial, um monetäre und Umweltkosten zu senken.

Im Einkauf achten wir bei neuen Geräten auf Energiezertifizierungen. Wir reduzieren kleinere, ineffiziente Bestellungen auf ein Minimum. Durch die Wahl von Hauptlieferanten haben wir Transportemissionen und Verpackungsmüll reduziert. Dies betrifft neben dem Büromaterial auch die im Büro verbrauchten Lebensmittel und Reinigungsprodukte. Auch der Wasserverbrauch im Büro wurde durch effiziente Geräte und Sensibilisierung der Nutzer reduziert. Im Bereich der Lebensmittel wird Wert auf lokale Produkte, deren ressourcenschonende Herstellung und eine Verpackung in Mehrwegverpackungen geachtet.

Nach unseren Auswertungen produzieren unsere Dienstreisen und der Heizungsverbrauch die höchsten Treibhausgasemissionen. Durch die Umstellung auf Ökostrom wird sich der CO2-Abdruck für Strom im nächsten Jahr um 90 % reduzieren. Diese Auswertungen dienen als Grundlage für die jährliche Erhebung unserer Treibhausgasemissionen.

Wir prüfen derzeit mehrere Projekte mit der Überlegung, die verursachten Treibhausgasemissionen jährlich auszugleichen.

 

Nachhaltigkeitskonzept im Portfoliomanagement für die Fonds

Vorbemerkung: Unsere Dienstleistung erbringen wir als Initiator für und Manager von Investmentfonds, die durch Kapitalverwaltungsgesellschaften wie der Universal-Investment-Gruppe aufgelegt wurden. Unsere Nachhaltigkeitsthemen in den Produkten sind in den gesetzlichen Verkaufsunterlagen, insbesondere den Verkaufsprospekten der Fonds integriert. Über die Kapitalverwaltungsgesellschaften wurden bereits zu Beginn unserer Zusammenarbeit für die Portfolien verbindliche Ausschlusskriterien, wie zum Beispiel kontroverse Waffen oder ausbeutende Kinderarbeit vereinbart.

Im Rahmen des Investmentprozesses für die von uns verwalteten Fondsmandate werden die relevanten finanziellen Risiken in die Anlageentscheidung mit einbezogen und fortlaufend bewertet. Dabei werden auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können.

Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.

Im Rahmen der Auswahl der Vermögensgegenstände für die Fonds werden neben den Zielen und Anlagestrategien auch der Einfluss der Risikoindikatoren inklusive der Nachhaltigkeitsrisiken bewertet. Sollten sich Nachhaltigkeitsrisiken realisieren, können Portfolioanpassungen vorgenommen werden. Darüber hinaus werden die Stimmrechte, welche sich aus den Vermögensgegenständen der Fonds ableiten, entsprechend einer Stimmrechtsleitlinie durch die Verwaltungsgesellschaft Universal-Investment ausgeübt (weiteres siehe unter Mitwirkungspolitik auf dieser Webseite). Diese beruht auf den Kriterien einer transparenten und nachhaltigen Corporate Governance-Politik sowie weiteren Kriterien aus den Bereichen Umwelt und Soziales, die auf einen langfristigen Erfolg der von den Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände abzielen.

Die Beurteilung der Risikoquantifizierung umfasst Aspekte der Nachhaltigkeitsrisiken und setzt diese zu anderen Faktoren (insbesondere Preis und zu erwartende Rendite) bei der Investitionsentscheidung in Relation.

Generell werden Risiken (inklusive Nachhaltigkeitsrisiken) im Bewertungsprozess der Investition (Preisindikation) bereits mitberücksichtigt unter Zugrundelegung der potentiellen wesentlichen Auswirkungen von Risiken auf die Rendite der Fonds. Dennoch können sich je nach Vermögensgegenstand und aufgrund externer Faktoren negative Auswirkungen auf die Rendite der Fonds realisieren.

Erläuterungen zu den etwaigen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Offenlegungs-Verordnung werden in den Verkaufsprospekten und in den Jahresberichten zu den Fonds ab dem 30. Dezember 2022 berücksichtigt.

Derzeit sind alle von der FPM AG verwalteten Fonds als Artikel 6 Fonds im Sinne der Offenlegungsverordnung klassifiziert, mit Ausnahme des Teilfonds Ladon, der als Artikel 8-Fonds im Sinne der Offenlegungs-Verordnung eingestuft ist. Weitergehende Informationen zu der Vorgehensweise in diesem Teilfonds finden Sie unter „Ladon" auf dieser Webseite.

Strategien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Negative Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Das Nachhaltigkeitskonzept der FPM AG sieht neben Ausschlusskriterien geeignete Nachhaltigkeitsfilter vor. Diese wirken sowohl bei der fundamentalen Researchanalyse als auch den persönlichen Managementgesprächen mit den Unternehmenslenkern.

Zusammengefasst: Es werden die Unternehmen selektiert, die hohe Standards in Bezug auf unternehmerische, soziale, ethische und ökologische Kriterien erfüllen und einhalten.

Eine Überprüfung und gegebenenfalls notwendige Anpassung der Portfolien erfolgen quartalsweise. Die Entscheidung über den Verkauf eines Titels, wenn dessen Emittent die oben beschriebenen Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllt, trifft das Portfoliomanagement der FPM AG innerhalb von drei Monaten und unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger, der Kapitalverwaltungsgesellschaft, sowie der in den Anlagebedingungen niedergelegten Anlagegrenzen. Abweichende Entscheidungen sind zu begründen und zu dokumentieren.

Aufgrund der unterschiedlichen Einschätzung von ESG-Rating-Agenturen und den damit verbundenen Schwächen orientieren wir uns derzeit nicht an den reinen ESG-Kennzahlen dieser Anbieter. Aktuelle Untersuchungen der Anbieter von ESG-Ratings unterscheiden sich sehr stark in ihren Einschätzungen für das gleiche Unternehmen, was an unterschiedlichen Sichtweisen der Anbieter liegt. Die Ratings sind durchschnittlich nur zu 61 Prozent korreliert. Im Kreditwesen sind die Einschätzungen zur Kreditwürdigkeit von verschiedenen Anbietern zu einem Unternehmen hingegen zu 99 Prozent korreliert. Quelle: Aggregate Confusion; The Divergence of ESG Ratings

Hinzu kommt, dass insbesondere die meisten kleineren Unternehmen von den ESG-Datenbank-Anbietern bisher in ihren Analysen gar nicht berücksichtigt wurden.

 

Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

„Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den folgenden Angaben verpflichtet:“

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale und Arbeitnehmer-Belange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und angekündigten administrativen Rahmenbedingungen nicht realisierbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

Dies betrifft auch den nach Artikel 8 (Offenlegungsverordnung) eingestuften Teilfonds FPM Funds Ladon. Ziele dieses Teilfonds sind im Sinne der Taxonomie-Verordnung somit u. a. nachhaltige Nutzung und Schutz von Ressourcen, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen. Der Teilfonds investiert in Unternehmen, die mit ihren Dienstleistungen und Produkten Beiträge zur Reduzierung von CO2 leisten. Da für die konkrete Messbarkeit von CO2-Reduzierung keine einheitlichen Standards bestehen und damit nicht verlässlich beurteilt werden können, viele der insbesondere kleineren Zielunternehmen und Start-Ups noch nicht in den ESG-Datenbanken der renommierten Anbieter gelistet sind und die Taxonomie-Verordnung intensiven politischen Diskussionen unterliegt, erfolgen die Investitionsentscheidungen nach bestem Wissen ohne ausschließen zu können, dass die Sachverhalte künftig auch anders beurteilt werden könnten.

Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigen, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.